Wir veröffentlichen hier mehrere Artikel unserer Schwesterorganisation Sol (CWI in Deutschland) zu den Streiks im öffentlichen Dienst, bei der Bahn und anderen. In Deutschland gibt es ein Streikrecht, das diverse Hürden für Streiks vorsieht, gegen die sich die Sol ausspricht, genauso wie gegen Angriffe der Bosse auf das Recht zu Streiken. Am so genannten „Megastreiktag“ am 27. März beteiligten sich eine halbe Million Beschäftigte an Streiks im öffentlichen Dienst. Was ist nötig um Reallohnverluste zu verhindern?
Konsequenter Arbeitskampf statt schlechter Kompromiss!
Erzwingungsstreik im öffentlichen Dienst für 500 Euro und 12 Monate Laufzeit!
500.000 Kolleginnen und Kollegen haben sich an den Warnstreiks im öffentlichen Dienst beteiligt! Beim so genannten Megastreiktag kamen mehr als 38.000 streikende EVG-Mitglieder von der Bahn dazu.
von Angelika Teweleit, Berlin (8.4.2023)
Die Beteiligung an den Warnstreiks übertrifft den großen elftägigen Erzwingungsstreik im öffentlichen Dienst von 1992 mit 330.000 Beteiligten. Damals gehörten noch Post und Bahn und alle Verkehrsbetriebe dazu. Auch jetzt war der Effekt enorm: Streichung von Flügen, Einstellung der Bahnverkehrs und des ÖPNV, Verschiebung planbarer Operationen an Krankenhäusern, sich auftürmender Müll, geschlossene Kitas und vieles mehr. Der erste koordinierte Streiktag von ver.di und EVG seit langem war ein großer Fortschritt und hat deutlich gemacht, welche potentielle Macht die Beschäftigten haben, auch im öffentlichen Dienst. Stehen die Räder still, kann auch die Wirtschaft nicht mehr weiter laufen. Es ist die Masse der lohnabhängig Beschäftigten und nicht die Klasse der Besitzenden und Konzernchefs, die das gesellschaftliche Leben am Laufen halten.
Kampfbereitschaft
Immer klagten die Streikenden Politikerinnen und Vertreter*innen der „Arbeitgeber“seite an, dass sie während der Pandemie von ihnen beklatscht und nun verhöhnt werden. So heizte die Vereinigung der kommunalen Arbeitgber (VKA) mit ihren Forderungen nach Lohnkürzungen im Falle wirtschaftlicher Schieflage bei Krankenhäusern und Notlagentarifverträge bei den Sparkassen die Stimmung noch an. Die Festgeldforderung nach 500 Euro mehr monatlich zeigt die Wut, aber auch das gewachsene Selbstbewusstsein von vielen Beschäftigten. Dieses Selbstbewusstsein speist sich aus dem weit verbreiteten Personalmangel im öffentlichen Dienst, der durch die vergleichsweise niedrigen Löhne hausgemacht ist. „Personalmangel bedeutet, dass die Beschäftigten zusätzlich unter extremer Arbeitsbelastung leiden, wodurch viele wiederum in Teilzeit flüchten – es ist ein Teufelskreis, den die Arbeitgeber*innen in Kauf nehmen. Denn auch im Gesundheitswesen geht es nicht um die Gesundheit, sondern nur noch um Profite“, erklärt Anne Pötzsch, Intensivpflegekraft und Teamdelegierte für ver.di aus dem Vivantes Klinikum Neukölln.
Mitgliederzuwachs
Aufgrund der Preissteigerungen wuchs der Druck auf alle Beschäftigten. Die Warnstreikmobilisierungen wurden durch vorherige Unterschriftensammlungen und in einigen Betrieben mit Organizing-Projekten vorbereitet. Das und die Aussagen der ver.di-Spitze, diesmal auch bis zum Erzwingungsstreik zu gehen, hat zu großen Erfolgen beim Mitgliederwachstum geführt: allein in den Monaten von Januar bis März wurden etwa 70.000 Neueintritte in ver.di verzeichent. Diese Erfolge können aber nur weitere Früchte bringen, wenn auch die Ergebnisse aus den Tarifbewegungen gut sind. Das war zum Beispiel bei der Post nicht der Fall, wo trotz einem eindeutigen Ergebnis bei der Urabstimmung für Erzwingungsstreik ein kampfloser schlechter Kompromiss vereinbart wurde. Viele Mitglieder bei der Post sind jetzt frustriert, einige werden ver.di wieder verlassen. Das zeigt, dass es nicht ausreicht, nur über Organizing-Projekte neue Mitglieder zu gewinnen. Statt Sozialpartnerschaft muss es eine konsequente kämpferische Ausrichtung geben. “Die Kolleginnen und Kollegen wollen ein deutliches Lohnplus und die Forderung erfüllt sehen. Wenn hier ein fauler Kompromiss geschlossen wird, gibt es für ver.di in unserem Betrieb ein großes Problem und der Aufbau der Gewerkschaft wird wieder weit zurückgeworfen“ sagt Carlos Seefeld, Streikdelegierter bei den Berliner Verkehrsbetrieben.
Kämpferische Ausrichtung bedeutet deshalb die Bereitschaft, einen Erzwingungsstreik konsequent bis zum Ende zu führen, anstatt davor zurückzuschrecken. Und es muss heißen, dass die Streikenden selbst das Heft in der Hand haben und zu jedem Zeitpunkt demokratisch entscheiden können, was die nächsten Schritte im Arbeitskampf sind.
Angst vor Eskalation
Auch, wenn bei den Warnstreik-Demonstrationen viele kämpferische Reden von Andrea Kocsis, Frank Werneke und anderen zu hören waren und hier mit Erzwingungsstreik gedroht wurde, ist das leider kein Garant dafür, dass es auch in der Praxis so umgesetzt wird. Das Postergebnis hat gezeigt, dass die ver.di-Führung in Wirklichkeit Angst vor einer großen Streikbewegung hatte. Diese Angst speist sich nicht daraus, dass es nicht möglich gewesen wäre, mit einem Streik mehr herauszuholen. Es bestand zudem die lange nicht dagewesene Chance, die Tarifrunden bei Post, Bund und Kommunen und der Bahn zu koordinieren – also all jene Beschäftigten, die 1992 in einer Tarifrunde zusammen streikten. Es ist vielmehr die Angst vor genau einer solchen starken Streikbewegung, die dazu führte, dass die ver.di-Führung die Notbremse zog. Denn eine solche Bewegung könnte sich schnell so steigern, dass sie außer ihre Kontrolle gerät.„Außer Kontrolle“ bedeutet, die Erwartungen der Basis würden gesteigert, es könnten weitergehende Forderungen aufkommen. Zudem würden in einem Erzwingungsstreik all die Ansätze für neue, frische und kämpferische Aktivenstrukturen, wie sie gerade in Ansätzen entstehen, potenziert. Das würde bedeuten, dass die jetzige Ausrichtung auf moderate Abschlüsse, Sozialpartnerschaft und Co-Magagement in Frage gestellt würde. Eine gemeinsame Streikbewegung dieser großen Bereiche würde die gemeinsame Stärke und das Potenzial deutlich machen. Und sie würde die Idee eines Generalstreiks zumindest als Möglichkeit ins Bewusstsein rücken.
Sozialpartnerschaft
Die Angst vor solchen Szenarien und einem Kontrollverlust ist darin begründet, dass die ver.di-Bürokratie politisch ihre Aufgabe auch in einer Befriedung der Klassengegensätze sieht. Denn die oberen ver.di-Funktionär*innen akzeptieren die Logik der kapitalistischen Marktwirtschaft. Innerhalb dieser versuchen sie, einen gewissen Anteil vom Kuchen für die Beschäftigten zu sichern, aber nur soweit es die Kassenlage erlaubt. Allerdings richtet sich die Kassenlage nach politischen Erwägungen. So steckt die Ampelregierung viel Geld in die Rüstung, was die Kassen von Rheinmetall und anderen Konzernen klingeln lässt. Die Steuerpolitik stellt sicher, dass nicht die immensen Reichtümer der oberen ein Prozent angetastet werden oder die Profite von Konzernen. In einem Kapitalismus, der sich in einer lang anhaltenden Krise befindet, und wo sich die Konkurrenz unter den Konzernen sowie auch den kapitalistischen Mächten immer mehr verschärft, schwindet auch der Verteilungsspielraum. Das heißt, um Profite und die Konkurrenzfähigkeit zu sichern, werden die Löhne und Arbeitsbedingungen der Beschäftigten angegriffen. Auch im öffentlichen Dienst wird – entgegen aller heuchlerischer Bekundungen von angeblicher Wertschätzung – in Wirklichkeit die Zange angelegt. Löhne werden gedrückt, die Arbeitsbelastung steigt weiter und der dringend notwendige Ausbau des öffentlichen Dienstes – bessere Gesundheitsversorgung, bessere Schulen, mehr Personal etc – für all das ist angeblich kein Geld da. Dieser Politik mit Sozialpartnerschaft zu begegnen, bedeutet Lohnverzicht, Akzeptanz von schlechteren Arbeitsbedingungen und Personalmangel.
Kämpferischer Kurs
Deshalb muss es einen Kurswechsel in den Gewerkschaften geben, ein Ende der Sozialpartnerschaft, denn für die Unternehmer*innen und Regierenden ist sie sowieso in Wirklichkeit Geschichte. Es braucht konsequente Strategien, um mit Mobilisierung von Mitgliedern, Aufbau der Gewerkschaft und Streiks Erfolge zu erkämpfen. Dies wäre in dieser Tarifrunde möglich. Dabei darf es keine Illusion in eine angeblich neutrale Schlichtungsstelle geben.
Alle Erfahrung zeigt, dass Schlichtung dazu genutzt wird, die Dynamik aus dem Arbeitskampf zu nehmen und öffentlichen Druck auf die Beschäftigten aufzubauen, ein vermeintlich neutrales Urteil von außen als Streitschlichtung zu akzeptieren und die Hetze gegen den Streik zu vestärken. In diesem Zusammenhang wird nun auch vermehrt das Streikrecht im öffentlichen Dienst infrage gestellt. Doch eins muss klar sein: Im Kampf um Löhne und Arbeitsbedingungen gibt es im Kapitalismus keine neutrale Instanz. Stattdessen entscheiden alleine die Kräfteverhältnisse, die sich durch einen Arbeitskampf ergeben. Entscheidende Fragen sind dabei: Wie stark sind die Gewerkschaften? Entsteht der Kapitalseite wirtschaftlicher Schaden? Nimmt der politische Druck auf die Regierenden zu? Kann ein Streik durchgehalten werden? Organisieren die anderen Gewerkschaften und Fachbereiche Solidarität in der gesamten arbeitenden Bevölkerung?
Erzwingungsstreik
Ein erfolgreicher Erzwingungsstreik im öffentlichen Dienst ist möglich und nötig. Dafür muss aber auch Druck von unten auf die ver.di Führung, die Vertreter*innen in der Schlichtungskommission und in der Bundestarifkommission gemacht werden. Es wurden Resolutionen eingebracht, um deutlich zu machen, dass Kolleg*innen nicht mit einem Schlichterspruch abgespeist werden wollen. So forderten die Delegierten beim Arbeitsstreik in Leipzig am 31.3.: „Keine Annahme eines Schlichterspruches unterhalb der Forderungen durch die ver.di-Vertreter*innen in der Schlichtungskommission; Einleitung der Urabstimmung über das Ergebnis der Schlichtung und einen möglichen Erzwingungsstreik.“ Die Beteiligung an den Warnstreiks macht deutlich, dass die Kampfkraft vorhanden ist. Klar ist auch, dass ein Erzwingungsstreik kein Spaziergang ist.
Gewerkschaftliche Solidaritätskampagne
Insbesondere würde versucht, massiv die öffentliche Meinung gegen den Streik aufzubringen. Das wird aber immer der Fall sein. Dies darf kein Grund sein, um davor zurückzuschrecken. Stattdessen muss man sich auch hierauf mit aller Konsequenz vorbereiten. Das heißt, dass die gesamte Organisation von ver.di wie auch die übrigen Gewerkschaften im DGB gefragt sind, konkret Solidarität zu organisieren. Das bedeutet, Informationen an Belegschaften in anderen Betrieben zu verteilen, bei Versammlungen Streikende sprechen zu lassen, Solidaritätsbesuche bei Streikposten zu organisieren und das Bewusstsein in anderen Belegschaften aufzubauen, dass dieser Streik von enormer Bedeutung für alle anderen hat. Wird er gewonnen, dann sind die Voraussetzungen für weitere Tarifkämpfe in anderen Bereichen viel besser. Die Gewerkschaft wird insgesamt gestärkt. Es könnte zu einem Mitgliederstrom in die Gewerkschaften kommen. Außerdem muss der Zusammenhang hergestellt werden, dass natürlich die Gesundheitsversorgung in den Krankenhäusern, die Betreuung und Erziehung der Kinder in den Kitas, die Zuverlässigkeit im öffentlichen Personennahverkehr und vieles mehr von guten Arbeitsbedingungen und Löhnen in öffentlichen Dienst abhängen. Denn ohne das wird es immer weniger Personal in diesen Bereichen geben, was noch bis zur Rente aushalten kann. Der Aufbau von Solidarität für einen Streik sollte unmittelbar beginnen.
Kommt es zur Urabstimmung im öffentichen Dienst, so gibt es auch die große Chance, die Tarifbewegungen mit der EVG weiter zu koordinieren. Wie kraftvoll dies sein kann, hat der Warnstreiktag nur angedeutet. Gemeinsam kann hier eine große Kraft aufgebaut werden.
Kämpferische Vernetzung aufbauen
Für eine konsequent kämpferische Ausrichtung ist es nötig, in den Betrieben Kräfte zu sammeln, um die Gewerkschaft entsprechend zu erneuern. Im Verlauf der Streiks haben sich frische Ansätze gebildet für kämpferische Betriebsgruppen. Diese sollten sich vernetzen und regelmäßig austauschen. Es braucht eine gewerkschaftspolitische und personelle Alternative in ver.di. Der jetzige Streikfrühling könnte ein guter Anfang sein. Mitglieder der Sol helfen, diese Ansätze weiter zu stärken und eine systematische Vernetzung aufzubauen. Dabei zeigen wir auch die Notwendigkeit einer politischen Perspektive auf, die über den Kapitalismus hinaus geht und die so genannten Sachzwänge, die sich aus der Klassengesellschaft und der Profitlogik dieses Systes ergeben, nicht akzeptiert.
ver.di: Nein zur Schlichtungsempfehlung!
Dokumentiert: Offener Brief von ver.di-Mitglieder an die Bundestarifkommission (17.4.2023)
Wir dokumentieren hier einen offenen Brief von aktiven ver.di-Mitglieder im Bereich von Bund und Kommunen, der sich gegen eine Annahme der Schlichtungsempfehlung ausspricht, die in der aktuellen Tarifrunde am vergangenen Samstag ausgesprochen wurde.
Urabstimmung über Erzwingungsstreik für unsere Forderungen!
Nein zur Schlichtungsempfehlung. Verhandlungen zum Scheitern erklären. Urabstimmung einleiten!
An die Mitglieder der Vehandlungs- und Bundestarifkommission von ver.di und den ver.di-Bundesvorstand
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
für uns ist klar, dass die Schlichtungsempfehlung abzulehnen ist. Sie entspricht nicht annähernd dem, was wir gefordert haben und nötig ist. Wir wissen auch, dass sehr viele Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben das so sehen wie wir.
Warum das Schlichtungsergebnis nicht reicht:
Dieses Ergebnis bedeutet unterm Strich deutlichen Reallohnverlust. Bis einschließlich März 2024 gibt es keine tabellenwirksame Erhöhung. Erst dann sollen die Löhne um 200 Euro plus 5,5% (bei einem Sockelbetrag von insgesamt mindestens 340 Euro) angehoben werden
Unsere Forderung aber lautet 500 Euro tabellenwirksame Erhöhung in diesem Jahr! Wenn jetzt Tabellenwerte verschickt werden, nach denen die Erhöhung zwischen 8 und 15% beziffert wird, hört sich das erstmal toll an. Aber wenn hier die Laufzeit und die Inflation nicht gegen gerechnet wird, dann ist das Schönrechnerei.
Die Laufzeit soll sich auf 24 Monate anstatt 12 Monate belaufen – also vom 1.1. 2023 bis zum 31.12.2024. 2021 und 2022 verzeichneten wir eine Inflation von 11%.. Eigentlich sollte sowieso in Zeiten von gallopierender Inflation keine Laufzeit über einem Jahr abgeschlossen werden. Aber auch mit den Prognosen wäre schon jetzt klar, dass für die meisten die Tabellenerhöhung unterm Strich Reallohnverlust bedeutet!
Die Inflationsausgleichszahlung von 3000 Euro soll auf die Monate bis März 2024 verteilt ausgezahlt werden, berechnet auf 14 Monate wären das 200 Euro pro Monat. Dabei muss man aber auch sagen, dass es keinen Ausgleich für den Reallohnverlust von 2021 und 2022 gibt. Denn mit dem letzten Tarifabschluss gab es nur Erhöhungen von 1,4% in 2021 und 1,8% in 2022 gegenüber Inflationsraten von mehr als 3 und 7 Prozent in den entsprechenden Jahren. Dafür hätte es eine Inflationsausgleichszahlung geben sollen, aber nicht als Kompensation für das Ausbleiben einer deutlichen Tabellenerhöhung in diesem Jahr.
Auch Frank Werneke hat immer wieder deutlich gemacht, dass es ein solches Kompensationsgeschäft mit ver.di nicht geben wird. Daher müsste jetzt auch die klare Antwort lauten, dass ein solches Ergebnis abgelehnt wird! Wird ein solcher fauler Kompromiss angenommen, so werden tausende Mitglieder enttäuscht sein und sich viele von ver.di abwenden. Das ist eine nicht zu unterschätzende Gefahr.
Streikbereit!
Eine halbe Million Mitglieder haben sich an Warnstreiks beteiligt. Ver.di hat einen historisch hohen Mitgliederzuwachs erhalten. Mit eindrucksvollen Streiks wurde die potentielle Kraft der Beschäftigten im öffentlichen Dienst deutlich und was es heißt, wenn Flüge nicht abheben können, Busse und Bahnen nicht fahren, der Müll über Tage nicht abgeholt wird, Operationen nicht durchgeführt werden, und so weiter und so weiter. Unsere Kolleginnen und Kollegen sind streikbereit – das würde in einer Urabstimmung zum Streik mehr als deutlich werden. Deshalb:
> Gebt eure Zustimmung nicht! Lasst die Verhandlungen scheitern!
Wir fordern:
> Urabstimmung über Erzwingungsstreik für unsere Forderungen von 10,5%, 500 Euro bei 12 Monaten Laufzeit.
Anneliese Pötzsch, Berliner Krankenhausbewegung, Klinikum Neukölln, ver.di-Teamdelegierte*
Dorit Hollasky, ver.di-Betriebsgruppenvorstand Dresden*
Ariane Müller, ver.di, BR Klinikum Bremen Mitte*
Sebastian Förster, ver.di-Vertrauensperson Emstaler Verein*
Christian Gajewksi, Berliner Krankenhausbewegung, Urban Krankenhaus, ve.rdi
Marén Wiese, GPR Rostock, verdi-Bezirksvorstand Rostock*
Martin Löber, Vertrauensmann Kölner Bäderbetriebe*
Marvin, Stadt Köln
Alexander Brandner, ver.di-Mitglied Bz Stuttgart, FB C, Ersatzmitglied Bezirksvorstand Stuttgart
*=Angaben dienen nur zur Kenntlichmachung der Person
Wer diesen Brief unterstützen möchte, kann uns gern eine email schreiben:
siehe auch: www.chancetr2023.wordpress.com
Streikrecht verteidigen!
Bosse wollen das Streikrecht massiv beschneiden – Abwehrmaßnahmen nötig
Post, Flughäfen, Krankenhäuser oder Verkehrsbetriebe – Beschäftigte kämpfen für mehr Lohn. Der Reallohnverlust durch Inflation ist für die meisten Beschäftigten nicht mehr verkraftbar. Die einzige Lösung sind höhere Löhne! Doch diese können nur durch Streiks durchgesetzt werden. Daher muss das Streikrecht gegen alle Angriffe verteidigt werden!
von Katja Sonntag, Hamm (14.4.2023)
Streiks sind unser Instrument, um im Kapitalismus Druck auf die Kapitalist*innen auszuüben und zu sagen: „Unter diesen Bedingungen bieten wir unsere Arbeitskraft nicht weiter an“. Das Streikrecht steht sogar im Grundgesetz. Es ist nicht vom Himmel gefallen, sondern ein Ergebnis von Klassenkämpfen.
Schon vor der aktuellen, multiplen Krise galt das Streikrecht in Deutschland jedoch nur eingeschränkt. Beispielsweise dürfen Beamt*innen nicht streiken..
Gerade in kapitalistischen Krisen nehmen nicht nur die Zugeständnisse an die Arbeiter*innenklasse ab, sondern auch die Angriffe von oben zu. Und so gerät auch der Streik ins Visier derHerrschenden.
Angriffe der Unternehmer*innen
So forderte bereits letzten Sommer der damalige Chef der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Rainer Dulger, anlässlich der Streiks an den Häfen die Einschränkung des Streikrechts.
Besonders spürbare Streiks, wie die in der kritischen Infrastruktur, stehen besonders im Fokus der Angriffe. Logisch – dort tut es oftmals am meisten weh. Da hier auch andere Beschäftigte von Streiks betroffen sind, indem sie beispielsweise nicht mit dem öffentlichen Nahverkehr zur Arbeit kommen können, hofft man, einen Keil zwischen die Arbeiter*innen zu treiben.
So kam das Präsidium der Mittelstandsunion von CDU/CSU (Mit) auch auf die glorreiche Idee, die massive Beschneidung des Streikrechts im Bereich der kritischen Infrastruktur zu fordern. Davon betroffen wären riesige Bereiche: Flug-, Bahn- und Schiffsverkehr, Rettungsdienste, Energie- und Wasserversorgung. Es wird behauptet, die Kolleg*innen streikten unverhältnismäßig, wenn sie im frühen Stadium von Tarifverhandlungen streiken. Die “Mit” fordert deshalb, dass Streiks nur noch nach „verbindlich abgeschlossenen Schlichtungsverfahren“ erlaubt sein dürfen und eine „Grundversorgung“ aufrecht erhalten werden muss. Die Schlichtungsverfahren bedeuten immer schlechtere Ergebnisse als sie nach einem Streik möglich wären. Das Gerede über eine „Grundversorgung“ ist nur der Versuch, kaum noch Beschäftigte streiken zu lassen.
EU-weit contra Streikrecht
Auch die gemeinsame Streikaktion von ver.di und Fridays for Future erregte die Aufmerksamkeit der Gegenseite. Steffen Kampeter, Geschäftsführer der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände, sprach von einer „gefährlichen Grenzüberschreitung“, Stephan Stracke (CDU) sah darin die „gefährliche Vermischung des Arbeitskampfes mit allgemeinpolitischen Forderungen“.
Ryanair versucht mit einer Petition Stimmung gegen die Streiks der französischen Flugsicherung zu betreiben. Fluggäste sollen die Forderung unterzeichnen, dass die EU Flugsicherungen aus anderen europäischen Staaten Streikbrecher*innen einsetzt und festlegt, dass für diesen Bereich Schiedsverfahren Streiks weitgehend ersetzen.
Abwehr nötig
Wir dürfen als Gewerkschafter*innen keinen Zentimeter weichen! Erst recht in solchen Zeiten müssen wir unsere Forderungen mit Streiks durchsetzen und auch damit zeigen, dass wir uns unser gutes Recht nicht nehmen lassen!
Das Streikrecht wurde erstreikt, es kann und muss auch durch Streiks verteidigt und ausgeweitet werden.
Was gerade noch ein Abwehrkampf ist, könnte durch bessere Organisierung der Arbeiter*innenklasse auch bald schon ein Kampf um die Ausdehnung unserer Rechte werden: den politischen Streik explizit legal machen (was in anderen europäischen Ländern Normalfall ist), Beamt*innen nicht länger ihr Menschenrecht auf Streik verwehren, Generalstreik als legitimes Arbeitskampfmittel setzen. Wichtig ist zu wissen: uns rettet kein höh’res Wesen – das können wir nur selber tun!
Schlichtung? Von wegen neutral!
Vereinbarung zwischen ver.di und Arbeitgeber*innen muss gekündigt werden
Die nun in der Tarifrunde zum öffentlichen Dienst von der Arbeitgeber*innenseite angerufene Schlichtung sorgt dafür, dass bis Mitte April Friedenspflicht herrscht. Das Ganze ist aber kein Gesetz oder ähnliches, sondern ein Vertrag, den ver.di freiwillig mit den Arbeitgeber*innen abgeschlossen hat und auch mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende kündigen kann!
von Karla Albrecht, Hamm
Aus Unmut über diese Vereinbarung haben Kolleg*innen bereits auf einer Berliner Streikdelegiertenversammlung mit 300 Delegierten am 27.Januar einen Antrag für die Kündigung der Vereinbarung beschlossen.
Bereits in der ÖTV (Ursprungsgewerkschaft von ver.di, zuständig für den öffentlichen Dienst) gab es die Schlichtung. Aufgrund schlechter Erfahrungen (zum Beispiel der Schlichtungsspruch im letzten großen Streik 1992, der mit 5,4 Prozent Lohnerhöhung bei einer siebenprozentigen Inflation aber Reallohnverlust bedeutete) wurde auf dem ÖTV-Kongress 2000 ein Beschluss zur Kündigung der Schlichtungsvereinbarung angenommen. Schon gar nicht wurde der Bundesvorstand beauftragt, ein neues derartiges Abkommen zu schließen. Dennoch schloss die ver.di-Bundestarifkommission im öffentlichen Dienst direkt vor der Tarifrunde 2002 ein neues Schlichtungsabkommen ab, das 2011 aktualisiert wurde.
Wer schlichtet?
Die paritätische Besetzung der Schlichtungsstelle durch Gewerkschafts- und Arbeitgebervertreter*innen wirkt auf den ersten Blick fair – als seien beide Kräfte ausgeglichen und gleich stark. Abwechselnd benennt jede Seite mal den stimmberechtigen Vorsitzenden – dieses Mal war die Gewerkschaft dran und benannte: Hans-Henning Lühr, ehemaliger Finanzstaatssekretär in Bremen. So sehr betont wird, dass er „gewerkschaftsnah“ sei, zeichnet seine Biografie ein völlig anderes Bild. Jemand, der Vorsitzender des kommunalen Arbeitsgeberverbands Bremen und Mitglied des Präsidiums der Vereinigung Kommunaler Arbeitgeber (VKA) war, ist nichts anderes als ein Arbeitgeber*innenvertreter! Daran ändert auch die ver.di-Mitgliedschaft nichts! Damit soll höchstens verschleiert werden, dass die fundamentalen Interessensgegensätze zwischen Beschäftigten und Arbeitgeber*innen nicht zu versöhnen sind – nicht in einer Schlichtung, auch nicht durch die menschgewordene Sozialpartnerschaft Lühr.
Der 2008 von ver.di angeforderte Schlichter Herbert Schmalstieg (SPD) war ehemaliger Oberbürgermeister von Hannover und Städtetagspräsident. Er gehörte also auch zum Arbeitgeber*innenlager und war alles andere als „neutral“. 2008 verwies er auf die „schwierige Finanzlage der Städte“ und forderte von der Gewerkschaft, dass sie sich bewegen müsse. Der damalige Schlichterspruch? Eine Verlängerung der Arbeitszeit und Bezahlung nach Leistung. Was für eine Farce! Auch 2015 wurde der Streik im Sozial- und Erziehungsdienst durch einen Schlichterspruch faktisch beendet, obwohl die Mehrheit sich gegen diesen Kompromiss – weit unter den Forderungen und mit sehr langer Laufzeit – aussprach.
Die Erfahrung hat gezeigt: Sobald ein Schlichterspruch verkündet wird, ist dieser immer ein Kompromiss zulasten der Kolleg*innen und gleichzeitig wächst der öffentliche Druck zur Annahme dessen enorm. Die Aufnahme des zurecht von vielen Kolleg*innen geforderten Erzwingungsstreiks nach der Schlichtung wird somit enorm erschwert.
Frank Werneke hat zwar Recht, wenn er sagt, das Streikrecht sei in Gefahr. Es ist allerdings irrsinnig, wenn man – um einer offiziellen Einschränkung des Streikrechts zu entgehen – sich mit einer Schlichtungsvereinbarung freiwillig selbst einschränkt. Gegen Angriffe auf das Streikrecht hilft nur eine gemeinsame Kampfstrategie aller Gewerkschaften, mit Streiks bis hin zum politischen Streik! Die Schlichtungsvereinbarung ist ein Knebel und gehört schnellstmöglich gekündigt!
Erneuter Warnstreik bei der Deutschen Bahn
Schlichterspruch im öffentlichen Dienst ist der EVG zu wenig
Heute fand ein zweiter Warnstreik innerhalb der letzten vier Wochen statt, der den Bahnverkehr bundesweit von circa drei bis elf Uhr im Nah- und Regionalverkehr und bis 13.00 Uhr im Fernverkehr weitgehend lahmlegte. Damit will die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) den Druck auf die Arbeitgeber erhöhen.
von Gundula Hoffmann, Berlin (21.4.2023)
In Berlin versammelten sich circa 200 EVG-Mitglieder am Berliner Ostbahnhof und bekundeten ihren Protest lautstark. Fünf Genossen*innen der Sol besuchten diesen Streik. Wir wurden freundlich und aufgeschlossen begrüßt und in den persönlichen Gesprächen zeigten die Streikenden ihren Frust und ihre Kampfbereitschaft, für Ihre Ziele
– mindestens 650 Euro mehr pro Monat oder zwölf Prozent bei den oberen Einkommen sowie eine Laufzeit von zwölf Monaten für den Tarifvertrag – zu kämpfen.
Die stellvertretende EVG-Vorsitzende, Cosima Ingenschay, betonte in ihrem Statement, dass es aber auch darauf ankommt, den Mindestlohn in allen fünfzig Bahnunternehmen in einem neuen Tarifvertrag festzulegen und nach fast 33 Jahren Einheit, endlich die Löhne in Ost und West anzugleichen. Bisher wurden die Forderungen von den Bahnunternehmen ignoriert. Am Wochenende hatte die Deutsche Bahn verkündet, den jüngsten Schlichterspruch im Tarifstreit des öffentlichen Diensts als Orientierung für eine bahnspezifische Lösung übernehmen zu wollen. Die EVG lehnte dies jedoch zurecht strikt ab und rief kurzfristig zum Warnstreik auf. Ingenschay forderte „endlich verhandlungsfähige Angebote vorzulegen“, sonst drohen „massive Streiks“.
In Gesprächen wurde deutlich, wie nötig es wäre, dass die Forderungen der Gewerkschaft voll durchgesetzt werden. Mitarbeiter*innen der DB Sicherheit berichteten, dass sie nur knapp über Mindestlohn verdienen und selbst Subunternehmen bessere Bezahlung anbieten. Andere berichteten ebenfalls von mieser Bezahlung, obwohl sie große Verantwortung tragen und Fachwissen aus langjährigen Aus- und Fortbildungen vorweisen.
Jetzt heißt es, sich weiterhin konsequent – ohne Abstriche und Zugeständnisse – für das Ziel einzusetzen und sich nicht mit ggf. angepassten Angeboten der Unternehmen zufrieden zu stellen. Das wird nur durch Streik möglich sein. Die Sol setzt sich deshalb dafür ein, eine Urabstimmung bei der Bahn über einen Erzwingungsstreik vorzubereiten.


