Musik zurück auf die Straße! Für eine lebendige Stadt!

Die Straßenkunstverordnung in Wien stammt aus dem Jahr 1998 mit Update 2012 (Ausdehnung der platzkartenpflichtigen Plätze, Änderung der erlaubten Plätze). Mit ein Grund warum Wien nicht gerade ein Eldorado an Straßenmusik ist – besonders außerhalb des ersten Bezirks ist es eher ruhig. In Wirklichkeit muss die Straßenkunstverordnung aber längst überarbeitet werden. Seit dem letzten Update hat sich aber viel getan in Wien – viele Straßen wurden verkehrsberuhigt. Das könnte ja Anlass sein, die Verordnung upzudaten. Auch in Graz wurde Ende der 90er unter der ÖVP-Stadtregierung eine restriktive Straßenkunstverordnung eingeführt, die zum Teil noch strenger ist als in Wien (und z.B. 1000 Euro Strafe oder zwei Wochen Freiheitsentzug als Sanktionen vorsieht). In Graz hätte z.B. die KP-geführte Stadtregierung die Möglichkeit hier etwas zu tun.

Durch die Straßenkunstverordnung ist es nun so, dass Straßenmusik an den gut frequentierten touristischen Plätzen im ersten Bezirk (und einigen außerhalb, z.b. bei der Karlskirche oder dem Bundesländerplatz und Christian-Broda-Platz im 6.) nun mit der Vergabe von Platzkarten gegen Gebühr verbunden ist. 

Zusätzlich gibt es eine Liste an Standorten wo Musik zu bestimmten Zeiten und bis zu zwei Stunden erlaubt ist. Diese Liste kommt allerdings den Bedürfnissen von Musiker*innen überhaupt nicht entgegen – es sind oft entweder Plätze die von Verkehr überschallt werden (Urban-Loritz-Platz am Gürtel) oder Plätze in Parks (wo aufgrund fehlender Gebäude gegenüber null Akustik herrscht). Kurz: Ohne Verstärkung wird man dort nicht gehört. Aber anstatt Plätze erlauben mit vernünftiger Akustik, sodass keine Verstärkung benötigt wird, wird eine solche vorausgesetzt – und dann aufgrund der Verstärkung womöglich wieder als Vorwand genommen warum Straßenmusik störend ist. Es wäre daher sehr sinnvoll wenn Fußgängerzonen in Einkaufsstraßen in die Liste der möglichen Plätze ohne Platzkarte aufgenommen würde. Dann würde sich auch der Andrang so verteilen, dass die Platzkarten nicht nötig sind, dann ist die Beschränkung auf maximal 2 Stunden ausreichend. 

Natürlich muss Rücksicht auf Anrainer*innen genommen werden. Eine zeitliche Beschränkung auf bestimmte Tageszeiten ist daher tatsächlich sinnvoll. Weiters ist auch eine Lautstärkebeschränkung sinnvoll. Die Lautstärke-Bestimmungen in der Verordnung sind allerdings bereits sehr restriktiv. Ein leiser LKW hat z.B. 80db – erlaubt sind aber je nach Platz nur zwischen 45 und 65 db, das ist tatsächlich sehr leise. Zumindest eine Anhebung auf 70db wäre sinnvoll (wobei das immer noch bedeutet unverstaerkt zu spielen).

Auch eine Rotation und die Beschränkung auf 2 Stunden ist sinnvoll. 

Wir wollen eine lebendige Stadt – Musik muss auch spontan möglich sein. Wien ist als Musikstadt bekannt – die aktuelle Straßenverkehrsordnung tötet sie aber. Das führt gleichzeitig zu solch Absurditäten dass für Straßenmusik in der U-Bahn Castings absolviert werden müssen. Offensichtlich gibt es viele Künstler*innen die sich für Straßenmusik interessieren. Dass sie im Stadtbild auf der Straße aber fehlen liegt nicht zuletzt an der im internationalen Vergleich sehr restriktiven Straßenkunstverordnung. 

Dass das ganze jetzt hochkocht hat auch mit der allgemeinen kapitalistischen Krise zu tun, der Pandemie die wir Grad hinter uns haben und der Inflation die auch Künstler*innen das Leben schwer macht. 

Mögliche Forderungen: 

-Überarbeitung der Straßenkunstverordnung in Wien

-Musik muss grundsätzlich in der Stadt erlaubt sein – unter Beibehaltung bestimmter Rahmenbedingungen (innerhalb bestimmter Zeiten und mit Lautstärkebegrenzung um dem Ruhebedürfnis von Anrainer*innen entgegen zu kommen, Zeitbegrenzung auf maximal 2 Stunden)

-Alternativ muss die Liste der möglichen Plätze ohne Platzkarte sinnvoll erweitert werden um Plätze mit guter Akustik, z.B. Begegnungszonen in Einkaufsstraßen wie die gesamte innere Mariahilferstraße – unter demokratischer Beteiligung von Musiker*innen

-Die Gebühr für Platzkarten sollte fallen